Life in Texas


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Life in Texas
Life in Texas
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Life in Texas

Guten Tag, Der Server ist in der Aufbauphase


Sie sind nicht verbunden. Loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich

Regelwerk des EMS Life in Texas

Nach unten  Nachricht [Seite 1 von 1]

1Regelwerk des EMS Life in Texas Empty Regelwerk des EMS Life in Texas Do Jun 29, 2017 11:52 am

[EMS-Leitung] Ben Silber

[EMS-Leitung] Ben Silber

Regeln des Life in Texas EMS



Vorwort
Hallo und willkommen an alle Ärzte und Assistenten
für die diese Regeln wichtig sind um auf unsrer Insel (der Server Life in Texas) zu Spielen. Der Chefarzt und höher Rangige sind für Fragen Offen und hoffen, dass euch der Medic dienst genauso wichtig ist wie uns.


by.Chefarzt.Dr. Ben Silber.





§ 1 Allgemeine Regeln des EMS

§1.1 Die Medics stehen wie normale Zivilisten unter dem Staats Gesetzten und haben sich daher Ordnungsgemäß zu verhalten.

§1.2 Ein Sanitäter muss immer gutes RP führen.
Sollte ein Patient nicht auf ein RP reagieren oder nicht ansprechbar sein, wird das RP angemessen beendet.

§1.3 Der/Dem Chef Ärztin/Arzt ist folge zu leisten.

§1.3.1 Rangniedrige haben sich den Ranghöheren zu beugen.

§1.4 Je nach Regelverstoß hat es strafen zu tragen die von Verwarnung bis Entlassung reichen und werden von der Chefärztin erteilt.

§1.4.1 Es werden alle Fraktionen gleich behandelt.

§1.5 Man darf Personen mit zu einem Sanitätsstützpunkt nehmen, um dort Krankheiten zu diagnostizieren oder weitere Behandlungen durchzuführen.

§1.6 Ein Sanitäter muss immer eine der vorgegebenen Dienstuniformen tragen.

§1.6.1 Die Dienstuniform darf nicht weitergegeben oder verkauft werden.

§1.7 Von allen Sanitätern wird ein freundlicher, Respektvolle und unvoreingenommenes verhalten erwartet.



§ 2 Wiederbeleben

§2.1 Das Wiederbeleben in einer Kampfsituation ist strengstens verboten.

§2.2 Es wird immer der Patient zuerst wiederbelebt, welcher sich in der kürzesten Distanz zum Sanitäter befindet. Es sei denn ein Polizeibeamter ist am Einsatzort auch verunglückt und wird dann zuerst Wiederbelebt.

§2.3 Verbietet eine anwesende Fraktion das Wiederbeleben von einem oder mehreren Patienten, so werden diese medizinischen Notfälle nicht behandelt.

§2.4 Sollte ein Sanitäter eine Kampfsituation betreten, oder darin verwickelt werden, hat er das Gebiet umgehend zu verlassen und auf der Karte im Gruppenkanal zu markieren.
Falls es dem Sanitäter nicht möglich ist das Gebiet zu verlassen, darf dieser Zivilisten unter keinen Umständen heilen, wiederbeleben oder anderweitig in das Gefecht eingreifen. Er verhält sich so, als wäre er aktuell nicht anwesend.

§2.5 Das Wiederbeleben in der Staatsbank im Umkreis von 300 Meter um diese Gebiet ist nur mit der Genehmigung der Polizei gestattet bei einem Überfall.



§3 Verhalten im Straßen- und Flugverkehr außerhalb eines Einsatzes


§3.1Befindet sich der Sanitäter nicht im Rettungseinsatz, hat er sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO), oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) zu halten.

§3.2 Befindet sich der Sanitäter nicht im Rettungseinsatz, hat er nicht das Recht die Sirene oder das Einsatzlicht zu verwenden.

§3.3 Befindet sich ein Sanitäter nicht im Einsatz, darf er von der Polizei angehalten werden. Falls er die StVO nicht beachtet hat oder die Sondersignale ohne sonder recht benutzt, wird gegen ihn eine Dienstbeschwerde eingereicht.



§4 Leitstelle

§4.1 Die Leitstelle muss immer besetzt sein.

§4.2 Jeder Sanitäter ist der Leitstelle untergeordnet. Dies ist unabhängig vom Rang des jeweiligen Sanitäters.

§4.3 Die Leitstelle darf nie den Sound deaktiviert haben.

§4.4 Die Leitstelle ist als einziges befugt mit der Polizeileitstelle zu Funken.



§5 Seuchenausbrüche

§5.1 Bei einem Seuchenverdacht darf das Gebiet im Umkreis von 250 Meter unter Quarantäne gestellt werden.

§5.2 Bei Seuchengefahr muss die Polizei,Feuerwehr und die Zivilbevölkerung Informiert werden.



§6 Sondereinsatzfahrzeuge

§6.1 Alle Sondereinsatzfahrzeuge müssen bei der Einsatzleitstelle beantragt und von dieser genehmigt werden.

§6.2 Sondereinsatzfahrzeuge dürfen nicht am Athira Marktplatz stehen oder durch diesen hindurch fahren, es sei denn die Stadt wurde übernommen, eine Seuche ist ausgebrochen oder ein anderer Katastrophenfall liegt vor.

Nach oben  Nachricht [Seite 1 von 1]

Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten